Job/Projektdetails - DAB108 Erhebungen zu Osmoderma eremita im Europaschutzgebiet Weinviertler Klippenzone | |||
Organisationszugehörigkeit | Gemeinde / Öffentlicher Dienst | ||
Themengeber | Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Naturschutz RU5 | ||
Kurztitel des Vorhabens | DAB108 Erhebungen zu Osmoderma eremita im Europaschutzgebiet Weinviertler Klippenzone 16.10.2020 |
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(gewünschte) betreuende Universität | Universität für Bodenkultur, Universität Wien | ||
Projektart | Masterthesis | ||
Hauptfragestellung(en) Formulierung der Themenstellung, die erarbeitet werden soll | Hinweis: Das Thema kann entweder für eine Master/Diplomarbeit oder eine Dissertation/PhD herangezogen werden. Die streng geschützte Käferart Osmoderma eremita gilt als Urwaldrelikt totholzreicher Laubholzbestände und konnte innerhalb des Europaschutzgebietes “Weinviertler Klippenzone” bislang vor allem in Kopfweidenbeständen und alten Alleebäumen nachgewiesen werden. Mit der Ermittlung der gegenwärtigen Verbreitung im gesamten Europaschutzgebiet und anhand der Beurteilung der Habitatsqualitäten soll die Basis für die Herleitung von allgemeinen Handlungsstrategien und konkreten Schutzempfehlungen für das Gebiet geschaffen werden. |
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Ergebnisse, die von der Arbeit erwartet werden | Verbesserter Wissensstand durch Datenerhebung zu Vorkommensgebieten und Habitatsqualitäten von Osmoderma eremita im Europaschutzgebiet “Weinviertler Klippenzone” und Datenaufbereitung in Form von Verbreitungskarten (GIS-Format) und Habitatbewertungen sowie Herleitung von konkreten Artenschutzmaßnahmen und allgemeinen Handlungeempfehlungen. | ||
Motivation und Beweggründe für die Themenwahl | Bei Osmoderma eremita handelt es sich um eine Käferart, die aufgrund anhaltenden Lebensraumverlusts sowie der geringen Dispersionsfähigkeit europaweit stark bedroht ist. In der Europäischen Union ist Osmoderma eremita durch die Anhänge II und IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie, vom 21. Mai 1992, 92/43/EWG) streng geschützt und eine prioritäre Art des gemeinschaftlichen Naturschutzes. In Anhang II der Richtlinie werden Tier- und Pflanzenarten genannt, deren Habitate durch Schutzgebiete im europäischen Schutzgebietsnetz NATURA 2000 eingerichtet werden müssen. Anhang IV ist eine Liste von Tier- und Pflanzenarten, die unter dem besonderen Rechtsschutz der EU stehen, weil sie selten und schützenswert sind. Weil die Gefahr besteht, dass die Vorkommen dieser Arten für immer verloren gehen, dürfen ihre "Lebensstätten" nicht beschädigt oder zerstört werden. Dieser Artenschutz gilt nicht nur in dem Schutzgebietsnetz NATURA 2000, sondern in ganz Europa. Osmoderma eremita wird für das Europaschutzgebiet “Weinviertler Klippenzone” gelistet, genauere Kenntnisse über die Verbreitung der Art im Gebiet fehlen jedoch. Die Verbsserung des Wissenstands scheint in Hinblick auf eine wirksame Schutzstratgie essentiell. Die Arbeit ist zudem als Beitrag zur Sicherung der biologischen Vielfalt (Biodiversität) zu verstehen. | ||
Projektbeginn frühestens/spätestens | Die Themenbearbeitung sollte idealerweise mit der Vegetationsperiode 2021 gestartet werden. | ||
Aufwandsentschädigung | Ein TOP-Stipendium des Landes NÖ kann ganzjährig beantragt werden. Details unter https://www.topstipendien.at/stipendien/akademische-abschlussarbeiten/ | ||
Ansprechperson | NÖ Forschungs- und Bildungsges.m.b.H. (NFB) – Projektmanagement Themenbörse (vormals Diplomarbeitsbörse): Karin Peter, Mobil: 0664/12 44 585, k.peter@nfb.at | ||
Projektstatus | offen | ||
Ich habe Interesse an diesem Thema |