Job/Projektdetails - DAB112 Feldhamster-Vorkommen in NÖ Europaschutzgebieten: Bestandserhebung und Ursachenanalyse zur Bestandsgefährdung | |||
Organisationszugehörigkeit | Gemeinde / Öffentlicher Dienst | ||
Themengeber | Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Naturschutz RU5 | ||
Kurztitel des Vorhabens | DAB112 Feldhamster-Vorkommen in NÖ Europaschutzgebieten: Bestandserhebung und Ursachenanalyse zur Bestandsgefährdung 02.12.2020 |
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Projektart | Masterthesis | ||
Hauptfragestellung(en) Formulierung der Themenstellung, die erarbeitet werden soll | – Modellierung der aktuellen Verbreitung des Feldhamsters in den (FFH-) Europaschutzgebieten Niederösterreichs und genaue Verortung (GIS) der nachgewiesenen Vorkommen. - Erhebung/Schätzung der Populationsgrößen der Feldhamstervorkommen in den (FFH-) Europaschutzgebieten Niederösterreichs – Analyse der Gefährdungsursachen, die zu einer Bestandsabnahme des Feldhamsters führen – mögliche Managementmaßnahmen zur Verbesserung der Habitateignung |
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Ergebnisse, die von der Arbeit erwartet werden | Wissenschaftliche Erkenntnisse zur derzeitigen Verbreitung sowie zum Gefährdungspotenzial des Feldhamsters in den NÖ Europaschutzgebieten, um anhand geeigneter Managementmaßnahmen zur Verbesserung der Habitateignung gegensteuern zu können und so zur Bestandserhaltung und –erweiterung der Feldhamster beizutragen. Weiters wird das Land NÖ dahingehend unterstützt, dass wichtige Daten für den Art. 17-Bericht (FFH-Richtlinie) generiert werden. | ||
Motivation und Beweggründe für die Themenwahl | Mit der Verordnung der Natura 2000-Gebiete in den EU-Mitgliedsstaaten wurde ein europaweites Netz aus Schutzgebieten errichtet, welches dem Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten und Lebensraumtypen dient. Die Grundlage dafür bilden zwei EU-Naturschutz-Richtlinien, die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie, 92/43/EWG) und die Vogelschutz-Richtlinie (79/409/EWG). FFH-Arten: Im Anhang II der Richtlinie werden Tier- und Pflanzenarten genannt, deren Habitate durch Schutzgebiete geschützt werden sollen. Die Artikel 12 bis 16 der FFH-Richtlinie enthalten die Bestimmungen zum Artenschutz. Darunter fallen Maßnahmen für ein strenges Schutzsystem für die Tier- und Pflanzenarten im Anhang IV, Maßnahmen zur Regelung der Entnahme und Nutzung der Tier- und Pflanzenarten im Anhang V sowie Bestimmung zum Fang und Transport von Arten der Anhänge IV und V. Die in den Anhängen II, IV und V der FFH-Richtlinie aufgeführten Arten sind sogenannte "FFH-Arten". Beim Feldhamster (Cricetus cricetus) handelt es sich um eine Anhang IV-Art der FFH-Richtlinie. In Niederösterreich wurde der Feldhamster in den Jahren 2013-2014 erfasst (Naturschutzbund NÖ 2015: Feldhamsterschutz 2013-2014 in Niederösterreich). Das potenzielle Verbreitungsgebiet in NÖ umfasst ungefähr 7.500 km2. Das natürliche Verbreitungsgebiet des Feldhamsters in Niederösterreich befindet sich im pannonisch-geprägten östlichen, zentralen und südöstlichen Niederösterreich. Es umfasst das östliche Waldviertel (Weitersfeld, Horn, Gars am Kamp, Langenlois bis Krems), das gesamte Weinviertel und das Marchfeld. Im südwestlichen Arealteil erstreckt es sich von Melk über St. Pölten bis ins südliche Tullner Feld, sowie (in unklarer Ausdehnung) bis in die Voralpentäler der Pielach, der Traisen, der Großen Tulln und der Perschling bis etwa Neulengbach. Im südlichen Wiener Becken erreicht der Feldhamster das südwestliche und südliche Steinfeld bis etwa Neunkirchen bzw. Ternitz. Niederösterreich hat mit >75% der Vorkommen eine Hauptverantwortung für die Erhaltung der Art. |
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Projektbeginn frühestens/spätestens | jederzeit möglich; Ende spätestens Herbst 2024; Erhebungen vorzugsweise im Sommer, nach dem Abernten der Felder | ||
Aufwandsentschädigung | Ein TOP-Stipendium des Landes NÖ kann ganzjährig beantragt werden. Details unter https://www.topstipendien.at/stipendien/akademische-abschlussarbeiten/ | ||
sonstige Informationen | Zur Beratung/Konzeption der Probennahme sollte die Feldhamsterexpertin Karin Enzinger hinzugezogen werden. Die Erhebungen sollen ausschließlich in (FFH-)Europaschutzgebieten innerhalb des bekannten, natürlichen Verbreitungsgebietes des Feldhamsters erfolgen. |
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Ansprechperson | NÖ Forschungs- und Bildungsges.m.b.H. (NFB) – Projektmanagement Themenbörse (vormals Diplomarbeitsbörse): Karin Peter, Mobil: 0664/12 44 585, k.peter@nfb.at | ||
Projektstatus | vermittelt | ||
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